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Vernehmlassungsantwort: Kulturbotschaft 2021–2024

Die Hauptstadtregion Schweiz hat am 19. September ihre Vernehmlassungsantwort zur Kulturbotschaft 2021-2024 eingereicht. Darin fordert sie eine finanzielle Unterstützung des kulturellen Angebotes im Politzentrum und höhere finanzielle Mittel für den Denkmalschutz & die Archäologie.

Aus Sicht der Hauptstadtregion Schweiz müssen in der Kulturbotschaft folgende zwei Punkte angepasst werden:

  1. Finanzielle Unterstützung des kulturellen Angebotes im Politzentrum
  2. Höhere finanzielle Mittel für den Denkmalschutz & Archäologie

Finanzielle Unterstützung des kulturellen Angebotes im Politzentrum

Eines der sieben Schlüsselthemen des Vereins Hauptstadtregion Schweiz, zu dem die fünf Kantone Bern, Freiburg, Neuenburg, Solothurn und Wallis sowie die grossen Gemeinden und Regionen gehören, ist das Politzentrum. Ein starkes Politzentrum ist für die Schweiz wichtig, um der Politik, der Verwaltung und der internationalen Gemeinschaft Plattformen zum Dialog bieten zu können. Zudem wird der nationale Zusammenhalt durch die Identifikationsfunktion des Politzentrums gestärkt.

Die Hauptstadtregion Schweiz setzt sich für ein vitales Politzentrum ein. Die Stadt Bern hat als Politzentrum eine Stellung, die besondere Aufwände mit sich bringt. Das Parlament hat dies anerkannt und mit der Aufnahme von Artikel 18 in das Kulturförderungsgesetz KFG klar signalisiert, dass die Stadt Bern als Sitz der Bundesversammlung sowie der diplomatischen Vertretungen für ihre besonderen kulturellen Aufwendungen einen Beitrag des Bundes erhalten soll. Die Anerkennung dieser besonderen Situation soll auch künftig beibehalten werden.

Trotz dieser unbestrittenen Ausgangslage und den parlamentarischen Entscheidungen, will der Bundesrat nun das kulturelle Angebot in «seiner» Bundesstadt nicht weiter unterstützen. Diese Absicht ist für die Hauptstadtregion Schweiz nicht nachvollziehbar.

Folgende Punkte sprechen für die Beibehaltung der finanziellen Unterstützung durch den Bund (Artikel 18 KFG) an das Kulturangebot im Schweizerischen Politzentrum:

  • Im Jahr 2003 wurde ein Gesetzgebungsprojekt für ein «Bundesgesetz für die Bundesstadt Bern» diskutiert. Dieses Gesetzesprojekt wurde jedoch nicht weiterverfolgt, stattdessen wurde der Artikel 18 ins neue KFG aufgenommen. Das eidgenössische Parlament hat mit der Aufnahme von Artikel 18 ins KFG entschieden, dass eine Abgeltung an die Bundesstadt geleistet werden soll.
  • Bereits 2017 wollte das Bundesamt für Kultur (BAK) im Rahmen des Voranschlags 2018, den Beitrag um 300 000 Franken kürzen und ab 2019 ganz streichen. Das Bundesparlament hat diesen Plänen im Dezember 2017 eine Absage erteilt und die Abgeltung an die Stadt Bern wieder ins Budget aufgenommen. Dass nun bereits wieder ein Versuch unternommen wird, die Bundesbeiträge einzustellen, zeigt wenig Respekt gegenüber diesem Parlamentsentscheid.
  • Die Stadt Bern bietet als Politzentrum der Politik, der Verwaltung und der internationalen Gemeinschaft vielfältige Unterstützung und Plattformen. Zum politischen und gesellschaftlichen Leben gehören aber auch kulturelle Angebote. Das Kulturangebot des Politzentrums soll einen würdigen Rahmen bieten, damit das Politzentrum mit der Stadt Bern als Bundesstadt ihre Funktion angemessen wahrnehmen kann. Die Unterstützung des Bundes leistet dazu zwar nur einen kleinen (ca. 2,5 %), aber wichtigen Beitrag.
  • Es ist die einzige Abgeltung für die Stellung als Bundesstadt und Standort internationaler Organisationen sowie diplomatischer Vertretungen. 2019 beträgt der Beitrag des Bundes an die Stadt Bern als Bundesstadt 1,02 Millionen Franken. Als Vergleichsgrösse dazu kann die Unterstützung des Bundes an das internationale Genf dienen. Ab 2020 werden jährlich durchschnittlich 25,95 Millionen Franken eingesetzt.
  • Trotz dem in der Kulturbotschaft geplanten Ausgabenwachstum von durchschnittlich 8,85 Millionen Franken pro Jahr wird die im internationalen Vergleich sehr bescheidene Kulturabgeltung an die Bundesstadt Bern gänzlich gestrichen. Der Bundesrat geht noch weiter: Er will nicht nur die Abgeltung streichen, sondern plant sogar die Streichung von Artikel 18 des Kulturförderungsgesetzes (KFG), der einzigen Gesetzesgrundlage, die eine Abgeltung vorsieht.

Wir bitten, von der Streichung des Artikel 18 KFG abzusehen und die Abgeltung an die Stadt Bern weiterhin auszurichten. Die Aufgaben und die Strahlwirkung eines Politzentrums müssen von der nationalen Politik unterstützt und nicht beschnitten werden.

Höhere finanzielle Mittel für den Denkmalschutz

Aus den nachfolgend dargelegten Gründen ist für denkmalpflegerische und archäologische Massnahmen innerhalb des Förderbereichs «Baukultur» der Rahmenkredit zu erhöhen.

  • Die aktuell gesprochenen Mittel reichen nicht aus, um das Minimum für den Erhalt und die Pflege der Denkmäler und archäologischen Fundstätten zu leisten und das Fortschreiben der massiven Unterfinanzierung steht im überdeutlichen Gegensatz zur denkmalpflegerischen Realität. Die in den vergangenen Jahren entstandenen Schäden können nicht behoben werden und der Verlust des baukulturellen Erbes schreitet fort.
  • Seit 2009 wird der spezialgesetzlich geregelte Kulturbereich «Heimatschutz und Denkmalpflege» über das Kulturförderungsgesetz geregelt und in den Kulturbotschaften jeweils ein Rahmenkredit für diesen Bereich gestützt auf Art. 16a NHG festgesetzt. Zur Vorbereitung der ersten Kulturbotschaft setzte 2009 der damalige Direktor des Bundesamtes für Kultur eine «Groupe de réflexion» ein, um Fragen rund um die Programmvereinbarungen mit den Kantonen und zum Finanzmittelbedarf zu klären. Der damals ermittelte Finanzbedarf wurde in den Kulturbotschaften 2012-2015 und 2016-2020 wie auch im jetzigen Entwurf (Kapitel 2.5 Baukultur) wie folgt ausgewiesen, «der Bedarf an Bundesmitteln bei über 100 Mio. Franken läge, um massgebliche Verluste zu verhindern». Auch wenn die 2018 erschienene Denkmalstatistik dazu keine detaillierten, aktuellen Zahlen liefert, stimmen die damals von ausgewiesenen Fachpersonen errechneten Grössenordnungen noch immer. Zumal die aktuelle Zinspolitik und die damit verbundenen erhöhten Aktivitäten im Bausektor, die Umsetzung von RPG 1 (Stichwort: Siedlungsentwicklung nach Innen) und der Energiestrategie 2050 zu einer Zunahme von im Baubewilligungsprozess verlangten denkmalpflegerischen und archäologischen Massnahmen führt.
  • Trotz der klaren Aussage in der vorliegenden Botschaft, wonach ein Finanzbedarf von rund 100 Mio. Franken notwendig wäre, um das Kulturerbe zu sichern, haben die Bundesmittel in den letzten Jahren stetig abgenommen. Während die letzte Kulturbotschaft noch jährliche Beiträge in der Höhe von 28 Millionen Franken für den Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege vorgesehen hat, sind im vorliegenden Entwurf nur noch total 26.3 Mio. Franken geplant (aufsteigend von 2021 von 25.2 Mio. Franken bis 2024 auf 27.5 Mio. Franken). Davon sind für 2021 nur 20.6 Mio. für die Erhaltung schützenswerter Objekte und für archäologische Massnahmen eingestellt. Auffällig und bedenklich ist, dass die aufsteigenden Beiträge bis 2024 mehrheitlich dem Bereich Organisation, Forschung, zeitgenössische Baukultur, Ausbildung und Vermittlung zugutekommen sollen. Die massiven Kürzungen der vergangenen Jahre sollen gemäss vorliegendem Entwurf zur Kulturbotschaft nicht nur weiter zementiert, sondern geradezu fortgeschrieben werden.
  • Das intakte Natur- und Kulturerbe erbringt wertvolle Leistungen für die Gesellschaft, die Wirtschaft und die Umwelt. Namentlich sind Denkmäler, Ortsbilder und archäologische Fundstätten Objekte, anhand deren das Kulturerbe vermittelt und für die breite Bevölkerung fassbar gemacht werden kann. In diesem Sinne spielen sie bei den beschriebenen Handlungsachsen «Kulturelle Teilhabe» und «Gesellschaftlicher Zusammenhalt», eine wichtige Rolle, indem sie den Zugang zur Kultur fördern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Denkmäler, Ortsbilder und archäologische Fundstätten sind das kulturelle Fundament, prägen das Heimatbild, stiften Identität und sind damit ein wichtiger Bestandteil des kollektiven Gedächtnisses. Sie sind gleichzeitig individuelle Zeitzeugen, die überdauern und uns von früheren Zeiten erzählen. Denkmäler, Ortsbilder und archäologische Fundstätten bieten als Bindeglied einen Zugang für die «kulturelle Teilhabe» heutiger und zukünftiger Generationen. Der Erhalt des baukulturellen Erbes ist darum eine zentrale Aufgabe. Um das kulturelle Erbe vor Schäden und dem schleichenden Zerfall zu bewahren, müssen die notwendigen Mittel bereitgestellt werden.
  • Der ambitionierte Aktionsplan der «Strategie Baukultur» mit den 41 Massnahmen soll im Rahmen der bestehenden Ressourcen umgesetzt werden, ein Mehrbedarf von durchschnittlich 800'000.00 Franken pro Jahr beim Bundesamt für Kultur soll über den Rahmenkredit «Baukultur» finanziert werden. Die Hauptstadtregion Schweiz ist der Auffassung, dass der Finanzrahmen den hohen Ambitionen nicht genügt und zwingend entsprechend angepasst werden muss; jedoch darf dies nicht zu Lasten des Kulturerbes geschehen.