Medienmitteilungen


Stellungnahme der Hauptstadtregion Schweiz zum neuen Bundesgesetz über elektronische Medien

Für die Hauptstadtregion Schweiz steht in der aktuellen Vernehmlassung zum Bundesgesetz über elektronische Medien die Diskussion rund um die regionale Verankerung der SRG im Zentrum und dementsprechend wird nur zu diesem Punkt Stellung genommen:

Die Hauptstadtregion Schweiz erwartet, dass sich die SRG als nationales öffentliches Medienunternehmen zur heutigen breiten regionalen Verankerung bekennt. Die SRG wird grossmehrheitlich (mit über 1.2 Mia. Schweizer Franken) über die Gebühren finanziert und trägt dementsprechend, im Gegensatz zu einem privaten Verlagshaus, eine medienpolitische Verantwortung. Die SRG hat den politischen Auftrag, die sprachliche und kulturelle Vielfalt zu berücksichtigen und eine breite regionale Verankerung zu gewährleisten.

Die geplante, noch stärkere Konzentration des öffentlichen Medienhauses SRG in Zürich ist nicht im Sinne der föderalistischen Schweiz und widerspricht sowohl dem Service-Public-Gedanken wie auch dem politischen Willen der Schweizer Bevölkerung.

Dazu kommt, dass der Grossraum Bern wichtige Hauptstadtfunktionen im Dienste der ganzen Schweiz erfüllt. Eine Voraussetzung dafür ist ein funktionierender und leistungsfähiger Medienstandort. Der nun geplante Abzug von 170 hochqualifizierten Journalistinnen und Journalisten schwächt den Medienstandort und somit die demokratie- und staatpolitischen Vermittlungsleistungen.

Die Hauptstadtregion Schweiz fordert eine entsprechende Passage im Gesetz, welche die SRG verpflichtet, in Bern – dem politischem Zentrum der Schweiz – starke Informationsredaktionen in allen Landessprachen zu betreiben.